Private Clients
Integrierte Beratung
Wir beraten Unternehmer und vermögende Privatpersonen in nationalen Belangen und stellen bei internationalen Sachverhalten die Koordination und Zusammenarbeit mit ausländischen Spezialisten und Behörden sicher. Dabei bildet die Steuerplanung ein wichtiger Teil unserer umfassenden Beratung.
Nachfolgeplanung, Nachlassabwicklung und Willensvollstreckung
Wir beraten und unterstützen unsere Kunden bei ihrer Nachfolgeplanung mit massgeschneiderten Lösungen. So beispielsweise bei Redaktion und Vollzug von Vereinbarungen über lebzeitige Zuwendungen, Ehe- und Erbverträgen, Testamenten sowie Erbteilungen. Weitere Kernbereiche bilden die Errichtung von Stiftungen und bei Bedarf auch die Übernahme von Mandaten als Stiftungsräte. Bei der umfassenden Planung, Ausarbeitung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen arbeiten wir eng mit unseren Spezialisten der Bereiche Corporate & Tax zusammen.
Scheitern die mit den Beteiligten oder den involvierten Behörden angestrebten einvernehmlichen Lösungen, so unterstützen wir unsere Kunden bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Zivilprozessen und Verwaltungsverfahren.
Erwachsenenschutzrecht
Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kundschaft erarbeiten wir Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die geschäftlichen und privaten Abwicklungen auch dann sichergestellt sind, wenn gesundheitliche Gründe oder Abwesenheiten das eigene Handeln verunmöglichen. Als Beauftragter oder von der Behörde bestellter Beistand helfen wir bei der Umsetzung der getroffenen Dispositionen.
Kontakt
Weitere Spezialisten
Publikationen
Gabrieli Daniel
Kommentar zu Art. 551-559 ZGB
in: Geiser/Wolf (Hrsg.), Basler Kommentar Zivilgesetzbuch II, 7. Auflage, St. Gallen/Bern 2023
Gabrieli Daniel
Privatautonomie und Willensvollstreckerhonorar
in: Spuren im Erbrecht, Festschrift für Paul Eitel, 2022, S. 423 ff.
Gabrieli Daniel
Newsletter 2/22: Die Haftung des Stiftungsrates
Der Stiftungsstandort Schweiz bleibt weltweit weiterhin sehr beliebt. Die Anzahl Stiftungen und das Stiftungsvermögen nehmen zu. Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist der Stiftungsrat als oberstes Organ der Stiftung verantwortlich. In Zeiten von Inflation und volatilen Börsen kann das Haftungsrisiko des Stiftungsrates enorm sein. Dieses Haftungsrisiko betrifft nicht nur gemeinnützige Stiftungen, sondern auch Unternehmensstiftungen und Personalfürsorgestiftungen. Durch geeignete organisatorische Massnahmen kann sich der Stiftungsrat teilweise von seiner Verantwortung entlasten.
Gabrieli Daniel
Neues Erbrecht: Weitere Etappe in Planung
In: Recht und Steuern, Finanz und Wirtschaft, 27.04.2022, Seite 12