Private Clients
Integrierte Beratung
Wir beraten Unternehmer und vermögende Privatpersonen in nationalen Belangen und stellen bei internationalen Sachverhalten die Koordination und Zusammenarbeit mit ausländischen Spezialisten und Behörden sicher. Dabei bildet die Steuerplanung ein wichtiger Teil unserer umfassenden Beratung.
Nachfolgeplanung, Nachlassabwicklung und Willensvollstreckung
Wir beraten und unterstützen unsere Kunden bei ihrer Nachfolgeplanung mit massgeschneiderten Lösungen. So beispielsweise bei Redaktion und Vollzug von Vereinbarungen über lebzeitige Zuwendungen, Ehe- und Erbverträgen, Testamenten sowie Erbteilungen. Weitere Kernbereiche bilden die Errichtung von Stiftungen und bei Bedarf auch die Übernahme von Mandaten als Stiftungsräte. Bei der umfassenden Planung, Ausarbeitung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen arbeiten wir eng mit unseren Spezialisten der Bereiche Corporate & Tax zusammen.
Scheitern die mit den Beteiligten oder den involvierten Behörden angestrebten einvernehmlichen Lösungen, so unterstützen wir unsere Kunden bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Zivilprozessen und Verwaltungsverfahren.
Erwachsenenschutzrecht
Abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kundschaft erarbeiten wir Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die geschäftlichen und privaten Abwicklungen auch dann sichergestellt sind, wenn gesundheitliche Gründe oder Abwesenheiten das eigene Handeln verunmöglichen. Als Beauftragter oder von der Behörde bestellter Beistand helfen wir bei der Umsetzung der getroffenen Dispositionen.
Kontakt
Weitere Spezialisten
Publikationen
Gabrieli Daniel
Neues Erbrecht: Weitere Etappe in Planung
In: Recht und Steuern, Finanz und Wirtschaft, 27.04.2022, Seite 12
Gabrieli Daniel
Erbstreitigkeiten oder Fragen rund ums Testament? Fachanwälte helfen weiter.
In: Fokus Rechtsguide, April 2022, Seite 18
Gabrieli Daniel
Newsletter 1/22: Neues Erbrecht per 1. Januar 2023
Der Bundesrat hielt in seinem Bericht «Modernisierung des Familienrechts» vom 25. März 2015 fest, dass das geltende Familienrecht die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht genügend widerspiegelt und auch das rund hundertjährige Erbrecht den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht wird. Damit wurde die Erbrechtsrevision initiiert. Das Parlament hat die finale Revisionsvorlage in der Wintersession 2020 angenommen. Das neue Erbrecht wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Gabrieli Daniel
Statutenänderungen bei Familienstiftungen
In: Der letzte Wille, seine Vollstreckung und seine Vollstrecker, Festschrift für Hans Rainer Künzle, 2021, S. 277 ff.