Mit mehreren hundert neu gegründeten Stiftungen pro Jahr erfreut sich der Stiftungsstandort Schweiz weltweit nach wie vor grosser Beliebtheit. Um das Stiftungswesen in der Schweiz weiter zu stärken und um den sich verändernden Bedürfnissen der Stiftungen und deren Anspruchsgruppen gerecht zu werden, befindet sich das Stiftungsrecht punktuell im Wandel.
Newsletter
Die Haftung des Stiftungsrates
Der Stiftungsstandort Schweiz bleibt weltweit weiterhin sehr beliebt. Die Anzahl Stiftungen und das Stiftungsvermögen nehmen zu. Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist der Stiftungsrat als oberstes Organ der Stiftung verantwortlich. In Zeiten von Inflation und volatilen Börsen kann das Haftungsrisiko des Stiftungsrates enorm sein. Dieses Haftungsrisiko betrifft nicht nur gemeinnützige Stiftungen, sondern auch Unternehmensstiftungen und Personalfürsorgestiftungen. Durch geeignete organisatorische Massnahmen kann sich der Stiftungsrat teilweise von seiner Verantwortung entlasten.
Neues Erbrecht per 1. Januar 2023
Der Bundesrat hielt in seinem Bericht «Modernisierung des Familienrechts» vom 25. März 2015 fest, dass das geltende Familienrecht die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht genügend widerspiegelt und auch das rund hundertjährige Erbrecht den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht wird. Damit wurde die Erbrechtsrevision initiiert. Das Parlament hat die finale Revisionsvorlage in der Wintersession 2020 angenommen. Das neue Erbrecht wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Revision des Schweizer Aktienrechts: Modernisierung und Flexibilisierung
Die Reform zur Modernisierung des schweizerischen Aktienrechts erhielt nach rund zehn Jahren Projektdauer am 19. Juni 2020 die endgültige Zustimmung des Parlaments. Sie modernisiert das Schweizer Aktienrecht unter Beibehaltung seiner Kernprinzipien und betrifft u.a. das Aktienkapital, die Corporate Governance, Aktionärsrechte, Vergütungen, das Sanierungsrecht und die Vertretung der Geschlechter. Die Revision wird die Schweiz als Unternehmensstandort noch attraktiver machen. Entgegen ersten Ankündigungen ist mit dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision voraussichtlich erst im Jahr 2023 zu rechnen. In: Steuer- & Finanzratgeber für Unternehmen, Newsletter 09, Oktober 2021, S. 2-4
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG): Neuerungen und Auswirkungen auf Unternehmen
Das Schweizer Parlament hat im Herbst 2020 die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) verabschiedet. Das revidierte DSG tritt voraussichtlich Mitte 2022 in Kraft. Mit der Totalrevision soll das DSG an den rasanten technologischen Wandel, die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse sowie an die im Jahr 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) angepasst werden.
Modernisierung des Schweizer Aktienrechts
Die Grosse Aktienrechtsrevision wird nach 10-jähriger Projektdauer (endlich) umgesetzt. Die Regelungen in Bezug auf die Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen (beide mit Übergangsfrist) wurden bereits am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt; die übrigen Bestimmungen dann 2022. Eckpunkte des neuen Rechts sind die Einführung von Corporate-Governance-Regelungen, wie Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen. Die Revision umfasst auch eine Vielzahl von Erleichterungen und Klarstellungen, namentlich mehr Flexibilität bei Änderungen des Aktienkapitals, Zulässigkeit von Zwischendividenden und von rein virtuellen Generalversammlungen. Lesen Sie in unserem Newsletter, welche Handlungsmöglichkeiten aber auch welche Handlungspflichten mit Blick auf die neuen Gesetzesbestimmungen entstehen.
Besitzen Sie eine Marke mit Schutzbereich in der gesamten Europäischen Union? Überprüfen Sie regelmässig, ob die von Ihnen gehaltenen Marken noch dem tatsächlichen Gebrauch entsprechen und mithin zukunftstauglich sind? In beiden Fällen empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Newsletters und hoffen, Ihnen Gedankenanstösse zur Pflege Ihres Markenportfolios im Hinblick auf den nun definitiv stattfindenden Brexit und darüber hinaus liefern zu können. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Aufhebung einer Umzonung im Quartier Fluntern
In: PBG aktuell – Zürcher Zeitschrift für öffentliches Baurecht 2020/2, S. 29 ff.
Bereits per 1. Juli 2015 wurden zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Meldepflichten eingeführt. Per 1. November 2019 wurden diese Meldepflichten vom Gesetzgeber teilweise präzisiert und für den Fall deren Verletzung wurden neue strafrechtliche Sanktionen in Kraft gesetzt. Zusätzlich wurden die Inhaberaktien teilweise abgeschafft.
Newsletter 2/19: Konkurrenz durch austretende Arbeitnehmer - vorbeugen und Interessen wahren
Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, wird dessen Loyalität gegenüber der Arbeitgeberin auf den Prüfstand gestellt. Die Versuchung ist gross, zum eigenen Vorteil Kunden abzuwerben und Fabrikations- und andere Geschäftsgeheimnisse für sich oder ein Konkurrenzunternehmen auszubeuten. Dieser Newsletter zeigt auf, wie Unternehmen vorbeugen und wie sie sich gegen unzulässiges Verhalten des austretenden Arbeitnehmers wehren können.
Newsletter 1/19: Stiftungen: Tipps für Stifter und Stiftungsräte
Sollen in einem Nachlass nicht nur Angehörige und Nahestehende begünstigt werden, sondern ein Teil des Vermögens auch wohltätigen Zwecken zufliessen, kommen oftmals Stiftungen als Empfänger dieser Vermögenswerte in Betracht. Teilweise besteht auch das Bedürfnis, Teile eines Vermögens bereits zu Lebzeiten an eine Stiftung zu übertragen oder eine Stiftung zu gründen.
Newsletter 2/18: Mein Geschäftspartner zahlt nicht - was nun?
Ein wichtiger Geschäftspartner zahlt meine Rechnungen immer später. Irgendwann bleiben die Zahlungen vielleicht ganz aus. In der Branche ranken sich Gerüchte, dass der Geschäftspartner kurz vor der Pleite stehe. Was nun?
Newsletter 1/18: Wann ist zusätzlich zum Firmenschutz Markenschutz notwendig?
Wer eine Gesellschaft gründet, welche ins Handelsregister eingetragen wird, verlässt sich zuweilen darauf, dass seine Firma durch den Firmenschutz genügend geschützt ist und nicht von Dritten verwendet werden darf. Der vorliegende Newsletter zeigt auf, was Firmenschutz bedeutet und in welchen Fällen es empfehlenswert sein kann, zusätzlich eine Marke anzumelden.
Newsletter 4/17: EU-Datenschutz-Grundverordnung: Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Zurzeit sind zahlreiche Bemühungen im Gange, das Datenschutzrecht den rasanten technologischen Entwicklungen anzupassen. Unter anderem gilt ab dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in der EU. Obwohl diese in der Schweiz nicht direkt anwendbar ist, werden zahlreiche Schweizer Unternehmen von ihrem Anwendungsbereich erfasst. Der vorliegende Newsletter zeigt auf, inwieweit Schweizer Unternehmen von der EU-DSGVO betroffen sind und ob Handlungsbedarf besteht.
Newsletter 3/17: Denkanstösse zum Verhandeln und zur Streitbeilegung
Die Bewältigung von Konflikten kostet Geld. Diese Kosten entstehen zunächst unternehmensintern dadurch, dass Mitarbeiter und Führungskräfte für die Dokumentation und Lösung eines Streites Arbeitszeit und Energie aufwenden. Kosten entstehen später aber auch extern in Form von Gerichts- und Anwaltskosten.
Newsletter 2/17: Irrungen und Wirrungen rund um die Lex Koller
Erst im Juni 2014 lehnte das Bundesparlament die Motion 13.3975 «Wiederunterstellung von betrieblich genutzten Immobilien unter die Bewilligungspflicht der Lex Koller» und die Motion 13.3976 «Aufhebung der Privilegierung des Erwerbs von Anteilen an Immobilienfonds und börsenkotierten Immobiliengesellschaften in der Lex Koller» ab. Dennoch drängt der Bundesrat darauf, einen Teil dieser Forderungen in einer revidierten Lex Koller umzusetzen. Er hat dazu am 10. März 2017 eine Vernehmlassung eröffnet. Diese läuft bis 30. Juni 2017.
Newsletter 1/17: Praktische Umsetzung der neuen Meldepflichten für Aktionäre und GmbH-Gesellschafter
Die neuen Meldepflichten für Erwerber von Aktien und GmbH-Stammanteilen haben in der Praxis zu vielen Unsicherheiten geführt. Sie sollen dazu dienen, dass sowohl die Eigentümer als auch die wirtschaftlich Berechtigten an einer Aktiengesellschaft oder GmbH in Erfahrung gebracht werden können. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten drohen harte Sanktionen: Die Mitgliedschaftsrechte ruhen und die Vermögensrechte können verwirken. In der Praxis bleiben viele Umsetzungsfragen, zu welchen nachfolgend Lösungsansätze aufgezeigt werden sollen.
Newsletter 1/16: Stetiger Handlungsbedarf bei der Nachlassplanung
Die Planung der eigenen Nachfolge ist einem steten Wandel unterworfen. Veränderungen der Lebens- und Vermögenssituation machen es erforderlich, getroffene Regelungen periodisch zu überdenken und anzupassen. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Umgang mit digitalen Daten, bei Schenkungen und Darlehen sowie im Bereich der beruflichen Vorsorge.