Suzanne Eckert

Counsel

Suzanne Eckert ist Counsel im Team Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie berät natürliche und juristische Personen in sämtlichen Aspekten des schweizerischen Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts, insbesondere bei Gründungen, Umstrukturierungen, Sitzverlegungen, Sanierungen, Erwerb, Verkauf und Liquidationen sowie bei der Ausarbeitung aller notwendigen Verträge und Reglemente zwischen den Gesellschaftern, der Gesellschaftsorgane und  mit Dritten. Dabei zeichnet sie sich insbesondere durch ihre langjährige Erfahrung im Umgang mit den Handelsregisterbehörden aus. Weiter ist sie im allgemeinen Vertragsrecht tätig.

Domaines d'activité:

Droit commercial et droit des sociétés
Droit de l’insolvabilité et restructurations
Clients privés
Responsabilité des entreprises / ESG

Parcours professionnel:

1997 Rechtsanwältin Wenger Plattner
1996 Trainee Schellenberg & Haissly, Zürich (heute: Schellenberg Wittmer Ltd)
1995 Auditorin Bezirksgericht Meilen/Zürich
1992 Juristische Mitarbeiterin in der Rechtsabteilung des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich
1990 Universitäten Zürich und Genf (lic. iur.)

 

Publications choisies:

The Legal 500 Country Comparative Guides | Switzerland: Doing Business in
This country-specific Q&A provides an overview of doing business in laws and regulations applicable in Switzerland.

Newsletter 1/21: Modernisierung des Schweizer Aktienrechts
Die Grosse Aktienrechtsrevision wird nach 10-jähriger Projektdauer (endlich) umgesetzt. Die Regelungen in Bezug auf die Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen (beide mit Übergangsfrist) wurden bereits am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt; die übrigen Bestimmungen dann 2022. Eckpunkte des neuen Rechts sind die Einführung von Corporate-Governance-Regelungen, wie Geschlechterquoten und Transparenzvorschriften für Rohstoffunternehmen. Die Revision umfasst auch eine Vielzahl von Erleichterungen und Klarstellungen, namentlich mehr Flexibilität bei Änderungen des Aktienkapitals, Zulässigkeit von Zwischendividenden und von rein virtuellen Generalversammlungen. Lesen Sie in unserem Newsletter, welche Handlungsmöglichkeiten aber auch welche Handlungspflichten mit Blick auf die neuen Gesetzesbestimmungen entstehen.

Newsletter 1/20: Neuerungen bei den Meldepflichten von Aktionären und GmbH-Gesellschaftern sowie Teilabschaffung der Inhaberaktien
Bereits per 1. Juli 2015 wurden zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Meldepflichten eingeführt. Per 1. November 2019 wurden diese Meldepflichten vom Gesetzgeber teilweise präzisiert und für den Fall deren Verletzung wurden neue strafrechtliche Sanktionen in Kraft gesetzt. Zusätzlich wurden die Inhaberaktien teilweise abgeschafft.

Newsletter 1/17: Praktische Umsetzung der neuen Meldepflichten für Aktionäre und GmbH-Gesellschafter
Die neuen Meldepflichten für Erwerber von Aktien und GmbH-Stammanteilen haben in der Praxis zu vielen Unsicherheiten geführt. Sie sollen dazu dienen, dass sowohl die Eigentümer als auch die wirtschaftlich Berechtigten an einer Aktiengesellschaft oder GmbH in Erfahrung gebracht werden können. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten drohen harte Sanktionen: Die Mitgliedschaftsrechte ruhen und die Vermögensrechte können verwirken. In der Praxis bleiben viele Umsetzungsfragen, zu welchen nachfolgend Lösungsansätze aufgezeigt werden sollen.

Contact

Suzanne Eckert lic. iur.
Rechtsanwältin
Wenger Plattner
Avocats Conseillers fiscaux Notaires
Seestrasse 39 | Case postale
8700 Küsnacht-Zürich

T +41 43 222 38 00
F +41 43 222 38 01
suzanne.eckert@wenger-plattner.ch

Admission:

Rechtsanwältin (1997)

Langues:

allemand, anglais, français

CV (PDF)
vCard