Bau- und Immobilienrecht

Das Real Estate Team von Wenger Plattner verfügt über fundiertes Wissen und einer langjährigen Erfahrung in allen Belangen des Immobilien-, Bau- und Mietrechts. Mit der Einsitznahme in Entscheidungsgremien von Unternehmen, Gerichten und Behörden gewährleisten unsere Experten eine praxisorientierte Beratung. Das Schwergewicht unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Grundeigentümern, Bauherren, Vermietern, Investoren und Verwaltungen.

Erfolgreich mit Liegenschaften

Die Beratung durch Wenger Plattner umfasst die Begleitung von Bauvorhaben in allen Projektphasen, von der Idee bis zur Rendite. Für viele unserer Klienten prüfen wir regelmässig Liegenschaften und Bauprojekte und begleiten sie in den entsprechenden Verfahren und Verhandlungen. Unsere Empfehlungen sind unternehmerisch und lösungsorientiert. Gerne sind wir auch bei der Strukturierung der optimalen Organisationsform für die Verwirklichung eines Bauvorhabens wie auch bei der Auswahl der geeigneten Partner behilflich.

Immobilien-Streitigkeiten

Selbstverständlich vertreten wir unsere Klientschaft in all unseren Tätigkeitsgebieten auch vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden. Vor allem aber erkennen wir frühzeitig Ursachen, die zu Konflikten führen könnten, und vermeiden so rechtliche Auseinandersetzungen.


Kontakt

Weitere Spezialisten

Publikationen

Fleischmann Florian

Gegenseitiges Näherbaurecht oder «first come – first served»
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 5A_955/2022 vom 26. Mai 2023 im digitalen Rechtsprechungskommentar (dRSK).

Fleischmann Florian / Schwitter Gaudenz

Hinreichende Sicherheit beim Bauhandwerker-Pfandrecht: Aktuelle Entwicklungen
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Problematik der Leistung einer hinreichenden Sicherheit zur Abwendung der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Die Leistung einer solchen Sicherheit war bis anhin de facto kaum möglich, da das Bundesgericht die diesbezüglichen Voraussetzungen sehr streng gehandhabt hat. Ein neuer Bundesgerichtsentscheid macht nun aber Hoffnung auf eine Lockerung dieser Praxis.

Fleischmann Florian

Arealplan «Bahnhof» Samedan – Unzulässig starke Abweichung eines Arealplans von der Grundordnung
Kommentar zu: Urteil des Bundesgerichts 1C_398/2021 vom 8. November 2022 im digitalen Rechtsprechungskommentar (dRSK)

Fleischmann Florian / Schwitter Gaudenz

Windenergie im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich hat 46 potenzielle Gebiete für Windenergieanlagen ausgemacht, an welchen bis zu 120 Anlagen zu stehen kommen könnten, womit der Bedarf von 170'000 Haushalten gedeckt werden könnte. Um die Anlagen möglichst schnell realisieren zu können, plant er die Einführung eines einheitlichen kantonalen Verfahrens. Den Gemeinden sollen keine Bewilligungskompetenzen mehr zukommen.



Alle Publikationen