Gabrieli Daniel
Neues Erbrecht: Weitere Etappe in Planung
28.04.22
In: Recht und Steuern, Finanz und Wirtschaft, 27.04.2022, Seite 12
Gabrieli Daniel
Erbstreitigkeiten oder Fragen rund ums Testament? Fachanwälte helfen weiter.
20.04.22
In: Fokus Rechtsguide, April 2022, Seite 18
Gabrieli Daniel
Newsletter 1/22: Neues Erbrecht per 1. Januar 2023
03.02.22
Der Bundesrat hielt in seinem Bericht «Modernisierung des Familienrechts» vom 25. März 2015 fest, dass das geltende Familienrecht die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht genügend widerspiegelt und auch das rund hundertjährige Erbrecht den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht wird. Damit wurde die Erbrechtsrevision initiiert. Das Parlament hat die finale Revisionsvorlage in der Wintersession 2020 angenommen. Das neue Erbrecht wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Gabrieli Daniel
Statutenänderungen bei Familienstiftungen
19.10.21
In: Der letzte Wille, seine Vollstreckung und seine Vollstrecker, Festschrift für Hans Rainer Künzle, 2021, S. 277 ff.
Gabrieli Daniel
Betreibungsort bei einer Forderung gegen den Nachlass
03.09.21
In: successio 2021, Nr. 3/21, S 240 ff.
Tschirky Nicole
Newsletter 1/19: Stiftungen: Tipps für Stifter und Stiftungsräte
28.02.19
Sollen in einem Nachlass nicht nur Angehörige und Nahestehende begünstigt werden, sondern ein Teil des Vermögens auch wohltätigen Zwecken zufliessen, kommen oftmals Stiftungen als Empfänger dieser Vermögenswerte in Betracht. Teilweise besteht auch das Bedürfnis, Teile eines Vermögens bereits zu Lebzeiten an eine Stiftung zu übertragen oder eine Stiftung zu gründen.
Künzler Oliver
Praxisratgeber zur Planung und Strukturierung der Unternehmensnachfolge
22.06.18
Vertrags- und gesellschaftsrechtliche Umsetzung / Güter- und erbrechtliche Umsetzung / Steuerliche Umsetzung
Künzler Oliver
Planung und Strukturierung der Unternehmensnachfolge – vertrags- und gesellschaftsrechtliche Umsetzung
24.02.17
Die Unternehmensnachfolge ist eine der wichtigsten langfristigen unternehmerischen Aufgaben in einem KMU. Die Nachfolgeproblematik betrifft eine Schnittstelle im Leben des Unternehmers, welche verschiedenste Teilaspekte betrifft. Es gibt dabei zahlreiche Interessen zu berücksichtigen, namentlich in Bezug auf Vorsorge und Vermögen, Familie, das Unternehmen selbst, dessen Angestellte, Lieferanten und Kunden, sowie die Banken.
Otto Carsten
Auch im Tod gilt EU-Recht - Rechtzeitige Planung schützt vor Überraschungen
31.12.16
In: Plus | DTIHK, 2016, S. 26 f., Braun Arthur, Otto Carsten
Newsletter 1/16: Handlungsbedarf bei der Nachlassplanung
30.11.16
Die Planung der eigenen Nachfolge ist einem steten Wandel unterworfen. Veränderungen der Lebens- und Vermögenssituation machen es erforderlich, getroffene Regelungen periodisch zu überdenken und anzupassen. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Umgang mit digitalen Daten, bei Schenkungen und Darlehen sowie im Bereich der beruflichen Vorsorge.