AKTUELL
OLG Düsseldorf bestätigt Auslandsbeurkundung
In einem von uns massgeblich mitbegleiteten Verfahren bestätigte das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 2. März 2011 (Az I-3 Wx 236/10), dass entgegen dem obiter dictum des LG Frankfurt vom 7.10.2009 Geschäftsanteile an deutschen GmbH weiterhin wirksam durch Beurkundung im Kanton Basel-Stadt übertragen werden können. Der Basler Notar kann auch die Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG ausstellen und einreichen oder durch Boten einreichen lassen.WENGER PLATTNER verfügt über die erforderlichen Mittel, um Gesellschafterlisten selbst einreichen zu können.
OLG Düsseldorf 2011-03-02 Az I-3 Wx 236_10
KONTAKT
WENGER PLATTNER, Basel
Kontaktinformationen
Kontaktinformationen
WENGER PLATTNER, Zürich
Kontaktinformationen
Kontaktinformationen
WENGER PLATTNER, Bern
Kontaktinformationen
Kontaktinformationen
WENGER PLATTNER
Kontaktinformationen
Kontaktinformationen
